Streit um Rückkaufswerte Versicherer bekämpfen Nachzahlungsurteil

Die Hamburg-Mannheimer und der Deutsche Ring laufen gegen die verbraucherfreundliche Wahl des Landgericht Hamburgs hinzu Nachschlägen für gekündigte Lebensversicherungen in die nächste Instanz. Für die Branche geht es um Zahlungen in Milliardenhöhe.

Der Rechtsstreit um Nachschläge bei Lebensversicherungen geht in die nächste Runde. Hamburg-Mannheimer und Deutscher Ring legen Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, wie Sprecher beider Versicherer gegenüber der FTD bestätigten. Die Richter hatten im November einige Klauseln in Policen von Hamburg-Mannheimer, Deutscher Ring und Generali für unwirksam erklärt. Konkret geht es bei Verträgen aus den Jahren 2001 bis 2007 um die Rückkaufswerte – also das, was Kunden bei vorzeitiger Kündigung zurückerhalten.

Die Hamburg-Mannheimer legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein
Die Verbraucherzentrale Hamburg, die gegen die Unternehmen geklagt hatte, beziffert die möglichen Nachforderungen für die Branche auf 12 Mrd. Euro. Ein Sprecher des Hamburg-Mannheimer-Mutterkonzerns Ergo erklaerte, diese Zahl sei einige “Spekulation”. Einige Sprecherin des Deutschen Rings nannte als Grund für die Berufung, das Landgericht habe viel mehr Transparenz verlangt, als der Bundesgerichtshof vorgegeben habe. Ein Generali-Sprecher erklaerte, sein Haus habe über weitere Schritte noch nicht entschieden.

q: FTD

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